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DIE BEREICHE DER BERATUNG UND DES RECHTSBEISTANDS


1. Gesellschaftsrecht

2. M&A

3. HR

4. Gewerbe- und Urheberrecht

5. Immobilienrecht

6. Erbrecht

7. Internationales Recht und German Desk

8. Prozessrecht

 

1.  GESELLSCHAFTSBEREICH

Alle Angelegenheiten, die die Struktur und Organisation des Unternehmens betreffen, von seiner Gründung bis hin zur eventuellen Auflösung, sowohl die internen Beziehungen  z.B. der Organe oder der Mitglieder, als auch die externen (mit Unternehmen, Körperschaften,  Stiftungen …).

Im Besonderen bieten wir Ihnen Beratung im Gesellschaftsrecht in Bezug auf:

  • Gesellschafts-, Genossenschafts- und Vereinsgründungen
  • Abfassung von Gründungsverträgen, Satzungen und Gesellschaftsnebenabreden
  • Corporate Governance bzw. die Individualisierung der bestmöglichen Geschäftsführungsart für das jeweilige Unternehmen (Verwaltungsrat, Einzelgeschäftsführer, mehrere Geschäftsführer, Verwaltungsratsdelegierter, Generaldirektor mit oder ohne Vollmacht, Führungspersonal oder nicht...) und Verfolgung der Implementierung
  • Festlegung von Verwaltungs- und Organisationsmodellen gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 231/2001, um die Organisation zu verbessern und Risiken für das Unternehmen, der Organe und Führungsspitzen und dessen strafrechtliche Verantwortung zu verhindern.

 

2.  BEREICH MERGERS&ACQUISITIONS, INTERNATIONALE TRANSAKTIONEN

BS&Partner betreut italienische und ausländische Kunden in den Bereichen Merger & Acquisition. Kompetenzen, die wir  in folgenden Bereichen entwickelt haben:

  • Steuerliche, finanzielle und gesetzliche due diligence
  • Verträge hinsichtlich des Erwerbs von Gesellschaftsbeteiligungen
  • Verträge über den Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen
  • Bewertung von Unternehmen und Aktienpaketen
  • Antitrustrecht
  • Fusionen, Inkorporationen, Spaltungen, Einbringungen
  • Gestaltung von Informationsprospekten, öffentlichen Kaufgeboten und entsprechender Compliance
  • Gestaltung des Business Plans für M&A-Geschäfte
  • Lokale und internationale Steuerplanung für M&A-Geschäfte

 

3.  BEREICH PERSONALWESEN

Die Kanzlei betreut kleine, mittelständische und Großunternehmen in der internen Beziehung mit Angestellten (Leiter-Führungskräfte-Arbeitnehmer) und Mitarbeiter und darüber hinaus der Arbeitnehmer gegenüber Unternehmen.

Die Kanzlei bietet rechtliche Hilfe im Arbeitsrecht hinsichtlich der:

  • Abfassung individueller und kollektiver Verträge, in Bezug auf alle Aspekte, die sich auf die Verhältnisse zwischen Betrieb und Angestellten sowie Mitarbeitern beziehen. Dies geschieht durch Beratung und Erläuterung der verschiedenen Einstufungsmöglichkeiten (z.B. Halbtagsarbeit, befristete und unbefristete Verträge...), Vertragsart und Besoldung, um die bestmögliche Lösung für das einzelne Unternehmen zu einem gewissen Zeitpunkt und gemäß geltendem Recht zu finden;
  • Gesellschaftsfusionen, Aufnahmen, Spaltungen, Unternehmensverlagerung, Personalabbau, Kollektiventlassung, sowohl den einzelnen Arbeiter betreffend als auch kollektive und gewerkschaftliche Verfahren durch einen Schritt-für-Schritt Beistand;
  • Betreuung bezüglich der  Verwaltung von expatriates und impatriates;

Die Kanzlei bietet fachliche Beratung im juristisch-normativen und technischen Bereich bezüglich der Sicherheit und Gesundheit an den Arbeitsorten (gemäß Gesetzesverordnung 81/2008 und anschließende Abänderungen und Ergänzungen):

  • Erfüllung des Arbeitgebers aller Pflichten (auch dokumentarisch) im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Risikobewertung; Ernennung des Leiters desArbeitsschutz- und -vorsorgedienstes; Abfassung der Bewertung der Risiken; Planung und Ausführung der Ausbildung; Information und Ausbildung der Arbeiter, Führungskräfte und Übergeordneten;
  • Für die Sicherheitsnormen im Bereich der Verwaltung der Auftragsvergabe, Dienstleistungen und Lieferungen bezüglich der Risiken im Falle eines Eingreifens anderer freiberuflicher Arbeiter und/oder Arbeiter anderer Unternehmen;
  • Beratung bezüglich der Gesetzesverordnung Nr. 231/2001 für die Anwendung und wirksame Realisierung des Organisations- und Verwaltungsmodells sowie Tätigkeit des Organs der Aufsicht (organismo di vigilanza).

 

4.  BEREICHE DES GEWERBERECHTS UND DES URHEBERRECHTS

Die Betreuung und rechtliche Hilfe - auch gerichtlich - wird in diesen Bereichen sowohl in den traditionellen Themen, als auch in der Informatik und den Internetbranchen gewährleistet.

Die Kanzlei betreut die Kunden bezüglich der Angelegenheiten, die den Schutz des gewerblichen und des geistigen Eigentums der Unternehmen betreffen. Das gilt sowohl für die Marken-, Patent-, Muster-, Domain names- Registrierung, als auch für die Mittel, die im Falle widerrechtlicher Aneignungen in Italien oder in Schwellenländern, in denen sich heutzutage die höchste Weltproduktion konzentriert, notwendig sind.

Insbesondere bietet unser Intellectual Property Department Betreuung und rechtliche Hilfe in gerichtlichen und außergerichtlichen Bereichen:

  • Unlauterer Wettbewerb, Know-how, Betriebsgeheimnis und Urheberrecht (durch Verwechselung, Verleumdung, Betriebsgeheimnisentziehung, Unter-Preis-Verkauf, lügenhafte Werbung, Verletzung öffentlich-rechtlicher Normen, Konkurrenzfalschaussage, Personalabwerbung)
  • Ordinäre und Sicherstellungsverfahren bezüglich der Rechtsgültigkeit und der Fälschung der Gewerbezeichen
  • E-Commerce und Problematiken, die mit der Verwaltung und Ausnutzung von Internetseiten und domain names verbunden sind, Ausarbeitung von Internetverträgen
  • Internetrecht, Socialmedia-Recht, Verantwortung der Anbieter und die damit verbundenen Thematiken
  • Werbung und betreffende Regeln, Verbote und Streitigkeiten
  • Know-how
  • Zollangelegenheiten
  • Verträge bezüglich der Abtretung, Lizensierung und Übertragung von Gewerbeeigentum
  • Made in Italy
  • Datenschutz (gem. Gesetzverordnung 196/2003)
  • Auslandsexport von Produkten und Technologien Schwellenländer, durch den Schutz der immateriellen Assets, auch direkt vor Ort durch unser internationales Netzwerk.

 

5.  IMMOBILIENBEREICH

Die Beratung beinhaltet die Akquisition, Verwaltung und den Verkauf von Immobilien (private Wohnungen, Appartements, Villen, Büros, Lagerhallen, Zuständigkeiten, Grundstücke).

Die Anwälte unserer Kanzlei bieten in Italien und im Ausland u.a. folgende Dienstleistungen:

  • Ausarbeitung der gesellschaftlichen und finanziellen Struktur für das gewünschteImmobilien- und Investmentgeschäft;
  • Rechtliche, steuerliche, verwaltungsmäßige, städtebauliche und umweltspezifische Bewertung in Bezug auf das aktuelle Immobilien- und Investmentgeschäft
  • Rechtliche und steuerliche due diligence bezüglich aller Vertrags-, Verwaltungs-, Stadtplanungs-, und Finanzprofile;
  • Investmentvereinbarungen;
  • Immobilienkaufverträge oder Mittel für Immobilieninvestments;
  • Miet- und Untermietverträge
  • Vermietungsvertrag eines Betriebszweiges;
  • Finanzierungsverträge;
  • Gründungsverträge dinglicher Sicherheiten;
  • Verträge, die Entwicklungsgeschäfte betreffen;
  • Werkverträge für die Vervollständigung oder Restrukturierung von Immobilien;
  • Project Management Verträge;
  • Property Management Verträge;
  • Beratungsverträge bezüglich der Planung und Vervollständigung von Bauarbeiten

 

6.  ERBRECHT

Die Kanzlei berät in Erbrechtssachen, von der Programmierung der Übertragung des eigenen Vermögens an die Erben bis hin zu allen notwendigen Erfüllungen, auch steuerrechtlich. Außerdem betreut die Kanzlei Unternehmer, die ihre nachkommenden Generationen in den Betrieb einleiten wollen.

Insbesondere:

  • Ausarbeitung des Testaments und dessen Veröffentlichung;
  • Erbschaftsannahme mit oder ohne Vorbehalt
  • Erbschaftsausschlagung
  • Schutz des Pflichtteilsberechtigten
  • Erbrechtsklage und Herabsetzungsklage
  • Schenkungen
  • Streitverfahren im Falle von Erbschaftsteilungen

 

7.  INTERNATIONALER BEREICH UND GERMAN DESK

BS&P hat eine starke internationale Veranlagung, die Kanzlei ist Mitglied von zahlreichen internationalen Vereinigungen (Advogate, Anwaltskooperation in allen Bezirken der Oberlandesgerichte 86 deutsche Städte vertreten) in Partnerschaft mit Belgavoka (Belgien und Luxemburg) und Francadvoka (Frankreich), IAPL, International Association of Practising Lawyers, “Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen“, E-Merging, Netzwerk von Lombard-Odier, Mitglied der deutschen Handelskammer in Italien und der italienischen Handelskammer in Deutschland.

Die Kanzlei ist bei der deutschen Botschaft in Rom und dem deutschen Konsulat in Mailand akkreditiert, wie man in den jeweiligen Internetseiten nachlesen kann:

US amerikanische Botschaft in Mailand:

Schweizer Botschaft:

und auch bei der Kanadischen Botschaft

  • http://www.tradecommissioner.gc.ca/eng/document.jsp?did=6763

Die Kanzlei bedient sich eines German Desks, 1998 entstanden, welcher auf die Betreuung von deutschen Kunden, die in Italien investieren und italienischen Kunden, die in den deutschsprachigen Markt investieren, spezialisiert ist.

Zweisprachige deutsch-italienische Rechtsanwälte und Steuerberater gewährleisten optimale rechtliche und steuerliche Unterstützung bei Geschäften und Investments in Deutschland, Österreich und in der deutschsprachigen Schweiz.

Das italienische German Desk arbeitet konstant mit Freiberuflern in Deutschland und in der ganzen Welt zusammen und kann, auf hohem Niveau, die deutschsprachigen Kunden in allen Bereichen der Wirtschaftsprüfung und in steuerlichen Leistungen betreuen.

Weitere Sprachen, die in der Kanzlei fließend gesprochen werden, sind Französisch, Englisch und Spanisch.

 

8.  VERFAHRENSBEREICH

Die Kanzlei hat eine solide Erfahrung sowohl hinsichtlich der Zivilprozessverfahren als auch bezüglich Schiedssprüchen mit besonderer Spezialisierung in Streitfragen auf den Gebieten:

  • Gesellschaftsrecht – Haftungsklagen der Geschäftsführer, Anfechtungen von Beschlüssen und Bilanzen; Abschluss, Ausführung, Auswertung und Nichterfüllung von Gesellschaftsnebenabreden, Investmentabkommen, Call & Option - Abkommen, Auswertung von satzungsgemäßen Klauseln und Ausübung der Rechte der Aktionäre, usw.
  • Handelsrechtlicher Verfahren, die vom Abschluss, der Ausführung, der Auswertung und der Nichterfüllung der typischen Verträge  (z.B. Submission von Dienstleistungen, Verkauf internationaler Waren) und untypischen Verträge abstammen, die vom italienischen oder ausländischen Recht geregelt sind. Haftungsklagen für die Eintreibung von Außenständen  anderer Unternehmen.
  • Transportrecht - Auswertung und Aufhebung von Themen bezüglich der Auswertung von Verträgen, die Zahlungszeiten, Warenauslieferung und gebundene Zahlungsgarantien,  Aufhebung von beschlagnahmter Ware, usw. betreffen.
  • Bankrecht – Auswertung und Aufhebung von Themen bezüglich Streitfällen innerhalb des Ablaufs der Wertpapiere, Bankgarantien wie Akkreditive und Bürgschaften.
  • Gewerberecht und Konkurrenzrecht – Vorbeugungsverfahren und ordinäre Verfahrenwegen unlauterem Wettbewerb; Antitrustverfahren;  Streitigkeiten bezüglich Patenten und Firmenzeichen; Streitigkeiten bezüglich Urheberrechten.
  • Verleumdung durch die Presse, Durchsetzung des Ehren-, Namens- und Imageschutzes und evtl. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
  • Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, Streitfälle bezüglich individueller und kollektiver Entlassungen, Einkommensunterschiede, Mobbing, Wiederorganisation und Restrukturierung von Unternehmen, Agenturverträge und unlautere Konkurrenz
  • Urheberrecht – Streitfragen wegen unlauterer Konkurrenz, Know-how, industriellen Geheimissen und Urheberrechten (Verwechslung, herabsetzende Werbung, Unterschlagung industrieller Geheimnisse, Unter-Preis Verkauf, Lockvogelwerbung, Verletzung staatsrechtlicher Regeln, Konkurrenzfalschaussage, Personalabwerbung) und andere ordinäre und vorsorgliche Verfahren bezüglich der Rechtsgültigkeit und Fälschung.

BS&P verfügt darüber hinaus über ein konsolidiertes und gut erarbeitetes Netzwerk von italienischen Kollegen, das uns ermöglicht, Streitfälle überall im ganzen Land zu verfolgen.

 

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